Koblenz (Transkription Nr. 2256)

Schulort Koblenz
Konfession des Orts: Katholisch
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1424, fol. 186-187v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Baden
Distrikt 1799: Zurzach
Agentschaft 1799: Koblenz
Kirchgemeinde 1799: Klingnau
Ort/Herrschaft 1750: Gemeine Herrschaft Baden
Kanton 2015: Aargau
Gemeinde 2015: Koblenz
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Koblenz (Niedere Schule, katholisch)

FRAGEN UND ANTWORTEN ÜBER DEN ZUSTAND DER SCHULL IN DER GEMEINE KOBLENZ

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

Koblenz,

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Es ist ein Dorf.

I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Es ist ein eigne Gemeine.

I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Zu der Kirchengemeine Klingnau: Agent haben sie Eigen.

I.1.dIn welchem Distrikt?

Zum Distrikte Zurzach.

I.1.eIn welchen Kanton gehörig?

Zum Kanton Baden.

I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Dieses Schuldorf ist nahe beysammen.

I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Zu dieser Schulgemeine, gehört Niemant.

I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.aIhre Namen.

Zu der Kirchengemeine Klingnau ein Stund, auf Riethen ein Dorf 1/2 Stund, auf Zurzach ein Flecken ein Stund.

I.4.bDie Entfernung eines jeden.

Es ist zu diesen drey Schulen kein gelegenheit.

II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Die Kinder sind in Klassen getheilt.

II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?

||[Seite 2] Jn der Schule wird gelehret Lessen, Schreiben, und Rechnen.

II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schule wird nur im Winter gehalten. Und der Anfang ist zu Martini, und den beschluß zur Osteren.

II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?

Diese Schulbücher sind eingeführt, der kleine Kathechismus, und ein grossen St. Blasmischer Kathechißmus.

II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Wir haben keine andere Vorschriften, als die der Schullehrer macht.

II.9Wie lange dauert täglich die Schule?

Die Schule dauret täglich sechs Stunde, vormitag drey und nachmitag drey Stunde.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Bisher hat der Schulmeister, der Bürger Pfarrer, und die Gemeine bestellt.

III.11.bWie heißt er?

Michael Bertold.

III.11.cWo ist er her?

Bürger aus dem Freüdenthal im Hegeu.

III.11.dWie alt?

Jch bin 32 Jahr alt.

III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?

Jch bin Verheuratet, und hab ein Kind.

III.11.fWie lang ist er Schullehrer?

Jch bin in dieser Gemeine sechs Jahr Schullehrer gewesen alsdan hab ich den Schuldienst ein Jahr aufgeben; jezt hab ich den Schuldienst 1798 wiederum angenohmen.

III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Jch hab vorher in Österreich Schulgehalten.

III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

||[Seite 3] Neben dem Lehramte hab ich keine Verrichtungen.

III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Die Schule besuchen überhaubt Kinder 66.

III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)

Knaben 34 Mägchen 32.

III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)

Jm Sommer ist es in dieser Gemeine keine Schulegehalten worden.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.aIst dergleichen vorhanden?

Jn der Gemeine ist weder Schulfund, noch Schulstiftung, sonderen die Bürger bezahlen den Schullehrer.

IV.13.bWie stark ist er?
IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?
IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Jn dieser Gemeine ist auch kein Schulgeld eingeführt.

IV.15Schulhaus.

Jn dieser Gemeine ist kein Schulhauß, sondern die Schule ist in einem Bürgershauß, und die Gemeine muß alle Jahr darum schauen.

IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16Einkommen des Schullehrers.
IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Das einkomen des Schullehrers ist Wochendlich 26 bz., daran Zalt jeden Bürger 10 xr. ob er Kind hat oder nicht, das übrige wird auf die Kinder verlegt: Hingegen hat der Schullehrer von der Kirchen 3 fl. aber er muß alle Abend in der Kirchen den Rossenkranz mit den Kinderen in der Kirchen abbeten.

IV.16.BAus welchen Quellen? aus
IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.bSchulgeldern?
IV.16.B.cStiftungen?
IV.16.B.dGemeindekassen?
IV.16.B.eKirchengütern?
IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.gLiegenden Gründen?
IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Michael Bertold Schullehrer

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